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Satzung des EFC Bayrische Bembel Regensburg
|
§ 1 Name und Sitz des Clubs
| 1. |
Der Club führt den Namen EFC
Bayrische Bembel Regensburg. Er wurde im April 1995 gegründet
und ist eingetragener offizieller Fanclub von Eintracht
Frankfurt e.V. |
§ 2 Zwecks des Clubs
| 1. |
Zweck des EFCBayrische Bembel
Regensburg besteht darin, Fußballfreunde und Fans von Eintracht
Frankfurt zusammenzuführen und Ihnen auf dieser Homepage eine
gemeinsame Plattform zur Kommunikation zu bieten. |
| 2. |
Der Club ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. |
§ 3 Haftung
| 1. |
Der Club haftet nicht für Schäden
oder Verluste, die Mitglieder verursachen. |
| 2. |
Der Club haftet auch in keinem Falle
für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung
des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele)
erleiden. |
§ 4 Mitgliedschaft
| 1. |
Jede natürliche als auch
juristische Personen kann Mitglieder des EFC Bayrische Bembel
werden. |
| 2. |
Die Anmeldung zur
Aufnahme in den EFC muss schriftlich erfolgen. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme wird das
Mitglied auf die Satzung verpflichtet. |
| a.) |
Die schriftliche Anmeldung kann auch
als E - Mail erfolgen. Die geforderten Angaben sind bitte vollständig
und richtig anzugeben, da Eintracht Frankfurt dies vorschreibt. |
| 3. |
Die Mitgliedschaft
beginnt nach Prüfung und Genehmigung des Antrags durch den
Vorstand. |
| 4. |
Die Mitgliedschaft kann
beendet werden durch folgende Punkte: |
| a.) |
Schriftlichen Austritt gegenüber dem
Vorstand des EFC Bayrische Bembel, der nicht begründet werden
muss. |
| b.) |
Ausschluss bei grobem Verstoß gegen
die Satzungen des EFC Bayrische Bembel oder gegen die
Stadionordnungen. |
| c.) |
Ausschluss bei grobem Verstoß gegen
die Stadionordnungen. |
| 5. |
Der Ausschluss erfolgt
durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die
Ziele und Interessen des Clubs schwer verstößt oder die
Satzungsvoraussetzung nicht mehr erfüllt. |
§ 5 Beiträge und Finanzen
| 1. |
Die Mitgliedschaft im EFC Bayrische
Bembel ist beitragsfrei. |
| 2. |
Die Mitgliederversammlung kann
bestimmen ob selbiger eingeführt wird und dieser Satzungspunkt
abgeändert wird. |
§ 6 Mitgliederversammlung
| 1. |
Die Mitgliederversammlung findet
einmal jährlich statt. Der genaue Termin wird den Mitgliedern
rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann
Tagesordnungspunkte vorschlagen. |
| 2. |
Alle Mitglieder des EFC Bayrische
Bembel können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung
teilnehmen. |
| 3. |
Der Vorsitz der Mitgliederversammlung
obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher
Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
Satzungsänderungen benötigt eine 2/3 Mehrheit. |
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
| 1. |
Die ordentliche Mitgliedschaft
berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den
Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen. |
| 2. |
Jedes Mitglied hat eine Stimme. |
| 3. |
Die Mitglieder sind verpflichtet die
Satzung einzuhalten. |
| 4. |
Die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung sind zu befolgen.
Die Mitglieder sind gehalten, Zweck und Aufgaben des Club tatkräftig
zu unterstützen. |
§ 8 Organe des Fanclubs
| 1. |
Die Organe des Fanclubs sind: |
|
a.) Vorstand
b.) Mitgliederversammlung |
§ 9 Der Vorstand
| 1. |
Der Vorstand besteht aus 3 Personen
und wird nicht gewählt. |
| 2. |
Der Vorstand entscheidet über alle
Clubangelegenheiten, die nicht eines Beschlusses der
Mitgliederversammlung bedürfen. |
| 3. |
Er führt die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung aus. |
§ 10 Allgemeines
| 1. |
Mit der Mitgliedschaft beim EFC
Bayrische Bembel erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widersprüche
an. |
| 2. |
Ein Verstoß gegen die Satzung führt
umgehend zum Ausschluss aus dem Club. |
| 3. |
Das Mitglied erklärt, dass es nicht
Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation,
Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist,dass es weder rechts-
oder linksradikales Gedankengut oder Parolen unterstützt, noch
publiziert oder wie auch immer von ihm verbreitet wird. |
| 4. |
Bei Aufenthalten in Stadien (bei Heim
- wie auch Auswärtsspielen), als auch bei den An- und Abfahrten
zum den Stadien hat sich das Mitglied an die geltenden Regeln
und gesetzlichen Bestimmungen zu halten. |
| 5. |
Das Mitglied des EFC Bayrische Bembel
hat sich in der Öffentlichkeit, in Stadien, als auch im
Internet (Chat, Forum) so zu verhalten und benehmen, dass der
Club keinen Imageverlust erleidet. |
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