|
Anmelden Login
|
|
Bitte aktiviere Javascript und Cookies, damit alle Bereiche der Homepage verfügbar sind.
|
|
|
|
Satzung des EFC Bayrische Bembel Regensburg
§ 1 Name und Sitz des Clubs
1. |
Der Club führt den Namen EFC Bayrische Bembel Regensburg. Er wurde im April 1995 gegründet und ist eingetragener offizieller Fanclub von Eintracht Frankfurt e.V. |
§ 2 Zwecks des Clubs
1. |
Zweck des EFCBayrische Bembel Regensburg besteht darin, Fußballfreunde und Fans von Eintracht Frankfurt zusammenzuführen und Ihnen auf dieser Homepage eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation zu bieten. |
2. |
Der Club ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. |
§ 3 Haftung
1. |
Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen. |
2. |
Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden. |
§ 4 Mitgliedschaft
1. |
Jede natürliche als auch juristische Personen kann Mitglieder des EFC Bayrische Bembel werden. |
2. |
Die Anmeldung zur Aufnahme in den EFC muss schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet. |
a.) |
Die schriftliche Anmeldung kann auch als E - Mail erfolgen. Die geforderten Angaben sind bitte vollständig und richtig anzugeben, da Eintracht Frankfurt dies vorschreibt. |
3. |
Die Mitgliedschaft beginnt nach Prüfung und Genehmigung des Antrags durch den Vorstand. |
4. |
Die Mitgliedschaft kann beendet werden durch folgende Punkte: |
a.) |
Schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des EFC Bayrische Bembel, der nicht begründet werden muss. |
b.) |
Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des EFC Bayrische Bembel oder gegen die Stadionordnungen. |
c.) |
Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Stadionordnungen. |
5. |
Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Clubs schwer verstößt oder die Satzungsvoraussetzung nicht mehr erfüllt. |
§ 5 Beiträge und Finanzen
1. |
Die Mitgliedschaft im EFC Bayrische Bembel ist beitragsfrei. |
2. |
Die Mitgliederversammlung kann bestimmen ob selbiger eingeführt wird und dieser Satzungspunkt abgeändert wird. |
§ 6 Mitgliederversammlung
1. |
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Der genaue Termin wird den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen. |
2. |
Alle Mitglieder des EFC Bayrische Bembel können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen. |
3. |
Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Satzungsänderungen benötigt eine 2/3 Mehrheit. |
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. |
Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen. |
2. |
Jedes Mitglied hat eine Stimme. |
3. |
Die Mitglieder sind verpflichtet die Satzung einzuhalten. |
4. |
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu befolgen.
Die Mitglieder sind gehalten, Zweck und Aufgaben des Club tatkräftig zu unterstützen. |
§ 8 Organe des Fanclubs
1. |
Die Organe des Fanclubs sind: |
|
a.) Vorstand
b.) Mitgliederversammlung |
§ 9 Der Vorstand
1. |
Der Vorstand besteht aus 3 Personen und wird nicht gewählt. |
2. |
Der Vorstand entscheidet über alle Clubangelegenheiten, die nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. |
3. |
Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. |
§ 10 Allgemeines
1. |
Mit der Mitgliedschaft beim EFC Bayrische Bembel erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widersprüche an. |
2. |
Ein Verstoß gegen die Satzung führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club. |
3. |
Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist,dass es weder rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen unterstützt, noch publiziert oder wie auch immer von ihm verbreitet wird. |
4. |
Bei Aufenthalten in Stadien (bei Heim - wie auch Auswärtsspielen), als auch bei den An- und Abfahrten zum den Stadien hat sich das Mitglied an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen zu halten. |
5. |
Das Mitglied des EFC Bayrische Bembel hat sich in der Öffentlichkeit, in Stadien, als auch im Internet (Chat, Forum) so zu verhalten und benehmen, dass der Club keinen Imageverlust erleidet. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|